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FAQ

Allgemein

  • Institut für Bewegungsapparat und Schmerz Winterthur AG

    • Die barrierefreie Eingangstüre befindet sich bei der Glasfront. Die Türen öffnen sich auf Knopfdruck automatisch.

    • Der Eingang befindet sich nicht in der Praxis «Bewegungsapparat». Sie gelangen weder durch das Eisentor bei dem Briefkasten noch durch die Holztüre zu uns. 

    • Das ibsw verfügt über einen Behindertenparkplatz schräg gegenüber dem Eingang. 

    • Ansonsten müssen die öffentlichen Parkplätze genutzt werden – das ibsw hat keine eigenen Parkplätze.

    • Nutzen Sie das Parkhaus «Banana City». Es befindet sich in zwei Minuten Gehdistanz zum Institut. 

Anmeldung

  • Damit wir sicherstellen können, Ihre aktuellen und vollständigen Gesundheitsdaten zu haben.

  • Sie müssen eine Schadensmeldung des Unfalls veranlassen.

    1. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche? Melden Sie den Unfall bei Ihrem Arbeitgeber.

    2. Arbeiten Sie weniger als acht Stunden pro Woche? Melden Sie den Unfall bei Ihrer Krankenkasse.

    3. Sind Sie pensioniert? Melden Sie den Unfall bei Ihrer Krankenkasse.

    4. Sind Sie arbeitslos? Melden Sie den Unfall bei Ihrem RAV-Beratenden.

  • Bitte melden Sie Ihren Rückfall bei Ihrer Unfallversicherung oder Ihrer Krankenkasse. Haben Sie diese inzwischen gewechselt, dann melden Sie den Rückfall bei Ihrer damaligen Versicherung.

  • Achtung: Wir können Ihre Behandlung nur als Unfall mit der jeweiligen Versicherung abrechnen, wenn uns die entsprechenden Daten vorliegen:

    • Versicherung mit korrekter Adresse

    • Schadennummer

    • Unfalldatum

    Bitte teilen Sie uns diese Daten innerhalb von 4 Wochen nach dem Unfall telefonisch oder per Mail mit. Sollten uns die Daten bis dahin nicht vorliegen, rechnen wir die Kosten automatisch über Ihre Krankenkasse ab.

    Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Behandlung

  • Damit die Ärztin / der Arzt eine Rückmeldung erhält:

    • Wie ist es der Patientin / dem Patienten nach der Intervention ergangen ist. 

    • Ob der Eingriff den gewünschten Erfolg gebracht hat. 

    • Wie es der Patientin / dem Patienten nach dem Eingriff erging.

  • Verhaltensregeln sind diagnoseabhängig und werden mit der Ärztin / dem Arzt am Tag der Intervention besprochen.

    Lesen Sie das Austrittsformular aufmerksam durch:

    • Wir bitten Sie, rund 24 Stunden nach der Intervention nicht zu duschen, zu baden oder zu schwimmen.

    • Essen und Trinken dürfen Sie ohne Einschränkung, sofern Sie keine andere Anweisung von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt erhalten haben.

    • Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrer eigenen Sicherheit, nicht selbst aktiv am Strassenverkehr teilzunehmen.

    • Nehmen Sie nur die verordneten Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel ein.

    • Trinken Sie in den ersten 24 Stunden nach einer Intervention keinen Alkohol, da Alkohol die Restwirkung von Anästhesie-Medikamenten und Schmerzmitteln verstärkt.

    • Treiben Sie bis zum Kontrolltermin keinen Sport.

    • Behandeln Sie das noch betäubte Hautareal niemals mit Hitze oder Kälte.

    • Lassen Sie Körperteile, die noch betäubt oder teilweise betäubt sind, ruhen.

  • Bitte besprechen Sie dies am Tag der Intervention mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt. Sie / er wird Ihnen mitteilen, ob Sie Medikamente, die Sie regelmässig nehmen, weiter einnehmen können. Sie / er verordnet Ihnen, wenn nötig, zusätzlich neue Medikamente.

  • Nein. Wir empfehlen, nach einer Intervention nicht aktiv am Strassenverkehr teilzunehmen. Also weder Auto-, Velo-, noch Motorradfahren.  

    Sollten Sie dies trotzdem tun und einen Unfall verursachen, ist der Versicherungsschutz strittig und das Verhalten kann als grob fahrlässig eingestuft werden.

Krankenkassenkarte

  • Damit wir unsere Patientendaten aktuell halten und eine korrekte Leistungsabrechnung direkt mit der Krankenkasse vornehmen können.

  • Unser Röntgeninstitut ist ein eigenständiger Bereich mit einem separaten Abrechnungssystem. Diese Leistungen werden über die Eulachradiologie und nicht über das ibsw abgerechnet.

Rechnungen

  • Die Leistungen werden von Grundversicherung übernommen. Es gibt einzelne Medikamente und Leistungen, die Selbstzahlerleistungen sind nur von der Zusatzversicherung übernommen werden. Hierzu werden Sie vorgängig von uns über die Kosten informiert und können entscheiden, ob Sie diese beziehen möchten.

  • Seit 2022 ist es vom Bund vorgeschrieben, dass jede Patientin / jeder Patient eine Rechnungskopie erhält.

    • Aufgrund des automatischen Abrechnungssystems des ibsw. Auch aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungsprozesse je nach Behandlung und den unterschiedlichen Leistungserbringern.

    • Unser Röntgeninstitut, die Eulachradiologie, fakturiert ihre Leistungen separat.

  • Die Behandlungen werden mehrmals im Monat fakturiert. Aufgrund des automatischen Abrechnungssystems des ibsw und den unterschiedlichen Abrechnungsprozessen je nach Behandlung kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen zu einer Behandlung erhalten.

  • Unser Röntgeninstitut, die Eulachradiologie, ist ein eigenständiger Bereich mit einem separaten Abrechnungssystem. Diese Leistungen werden nicht über das ibsw abgerechnet.